Veit Kruß von Ellwangen und Michel Schaber von Nürtingen, gef., weil sie sich des Nachts auf den Gassen zu Lauffen mit Wort und Tat ungebührlich verhalten hatten, so dass sie hätten peinlich beklagt werden müssen, in Anbetracht ihrer Jugend jedoch nur mit einer Turmhaft bestraft und unter der Bedingung wieder freigelassen, dass keiner im kommenden Jahr weder zur Tages- noch Nachtzeit zu Lauffen in eine offene Zeche geht und keiner eine Wehr trägt, ausgenommen ein abgebrochenes Brot- und ein Karchmesser, wenn sie mit ihrem Meister ins Holz fahren, schwören U.