Conlin Steffelin aus Linsenhofen, wegen Jagdvergehens zu Kirchheim gef., jedoch auf eigene und seiner Freundschaft Bitten wieder freigelassen unter den Bedingungen, dem Forstmeister zu Kirchheim 10 fl zu bezahlen, sich sein Leben lang allen Spiels, es sei klein oder groß, zu enthalten, heimlich und offene Zechen zu meiden, auch ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Wehr zu tragen, gelobt, diese Bedingungen zu halten und schwört U. Er setzt zu größerer Sicherheit 2 Bürgen, die sich verpflichten, ihm im Fall der Übertretung dieser U. oder der Überführung weiterer Jagdvergehen, als der hier angezeigten, binnen Monatsfrist in das Gewahrsam der Amtleute zu bringen, andernfalls 100 fl Poenfall zu zahlen. Bürgen: Hans Steffen und Jung Hans Steffelin, sesshaft zu Linsenhofen.