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Beilage: Wolf Brackenheimer zu Gechingen, gefangengesetzt durch den Böblinger Forstmeister Georg Jäger wegen Wilderns, schwört Urfehde und leistet eine Bürgschaft von 300 Gulden, für die er sein Haus und seine Güter einsetzt, was Schultheiß und Gericht zu Gechingen als richtig erkennen; Siehe auch Nr. 568 und 568a

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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