Konrad Kirchher und Martin Schütz, beide seßhaft zu Altbulach, wegen ihres aufrührerischen Verhaltens während der Bauernunruhen zu Wildberg gef., jedoch auf Fürsprache des Abts von Hirsau wieder freigel., geloben eidlich, unverzüglich Wehr und Waffen abzugeben und außer einem abgebrochenen Brotmesser keine mehr zu tragen, offene Zechen und Gesellschaften zu meiden, auch ihrer Obrigkeit in Worten und Werken gehorsam zu sein, und schwören U.