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Klage der Antonetta Margarethe von Hatzfeldt, vormals Oberin des Stifts Rellinghausen, dann vermählt mit Adrian Freiherrn von Neuland, sowie mit Friedrich von Goltstein contra Wilhelm Heinrich von Hatzfeldt-Weisweiler wegen Befreiung von dem 1623 vor dem erzbischöflich Offizialat zu Köln geleisteten Erbverzicht

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