Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz befiehlt seinen Amtleuten und Untertanen, dass sie Hans Schwab (Swaben) und seiner Ehefrau Margarethe oder ihren Bevollmächtigten Unterstützung gewähren, wenn sie die mainzischen Untertanen aus dem Rheingau und ihre Habe im Fürstentum der Pfalz belangen und pfänden wollen. Den Eheleuten war wegen des Erzbischofs [Adolf II.] von Mainz eine merkliche Summe Geld genommen und abgenötigt worden. Trotz zahlreicher Ersuche zwischen Pfalz und Mainz und einem Schiedstag vor dem Bischof [Reinhard] von Worms als Obmann ist keine rechtliche Einigung gelungen, zumal die erzbischöflichen Anwälte des Austrags "abefellig" geworden sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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