Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet den Abschluss einer Ordnung zwischen Dekan und Kapitel des Liebfrauenstifts zu Neustadt und den regulierten Schwestern nach Augustinusregel, die mit Zustimmung des Bischofs Matthias von Speyer vereinbart wurde, nachdem die Fürsten den Klausnerinnen gestattet hatten, von dem Felsen herab in die Vorstadt zu Neustadt bei der Pfarrkirche zu ziehen. Die Bestimmungen betreffen u. a. die Abgrenzung von Kompetenzen, die Transferierung des Stefans-Altars zur neuen Kapelle St. Michael, Bau- und Instandssetzungsregeln der Kapelle, Reichung der Sakramente durch den Pfarrer in Kriegszeiten, bei Not und im Winter oder bei Verhinderung des Beichtvaters, Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Pfarrer zu Winzingen und den Stiftsherren und weitere Artikel zu Jahrzeiten, die Zuständigkeit der Stiftsherren für Altäre in der Michaelskapelle laut einer Ordnung von Bischof Raban von Speyer, Messen der Klause und Pfarrkirche, die parochiale Unterstellung der Klause nach Neustadt, Abgrenzung zu den Pfarrkompetenzen sowie das Begräbnis auf dem Kirchhof bei St. Michael zu Neustadt. Stift und Klause erhalten eine jeweils Ausfertigung des Vertrags.