Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Jost Grymmel von Neidenau (Nidenaw) auf Lebtag zu seinem und seiner Erben Knecht angenommen hat. Jost soll auf Bescheid des Pfalzgrafen, seines Kellers zu Möckmühl oder anderer pfalzgräflicher Amtleute jederzeit aufwarten. Der Aussteller hat ihm anbefohlen, seinen Wohnsitz zu Möckmühl zu nehmen. Wenn Jost dort zu einer "huß wonung" gelangt, will der Fürst sie frei von Beschwerungen halten, wobei für weitere erworbene Güter die gewöhnlichen Abgaben und Dienste zu erbringen sind. Für den Dienst soll Jost jährlich 24 Gulden "an golt oder montz" aus der Kammer zu Heidelberg sowie 25 Malter Hafer, 10 Malter Korn, einen Wagen Heu und 200 [Bund] Stroh vom Keller zu Möckmühl erhalten. Wenn er zum Reiten nicht mehr tauglich ist, soll er eine Leibrente von 10 Gulden und 10 Malter Korn erhalten. Jost hat Treue, Huld und pflichtgemäßen Dienst gelobt und geschworen. Sein Dienst hat am gestrigen Tage begonnen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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