Karl, Abt des Stifts Corvey, belehnt Jobst Rabe von Gangreben zu Godelsheimb zu Mitbehuf des Karl Friederich und Ernst Christof von Gangreben mit den Gütern, die Rottger Meinzer und dann Diederich Gangreben und dessen Nachfolger von Gangreben zu Godelsheimb zu Lehen hatten, nämlich mit den zwei Hufen zu Godelsheimb, die Köttstätten, die Rottger und dann die Vettern Diederich Hillebrand und Herman von Gangreben zu Lehen hatten, und dem Sponhof zu Godelheimb.