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Der Knappe Johannes dictus Maleman bekundet, dem Knappen Johanni de Grotenhus 24 Mark münst. Geldes auf Petri ad cathedram innerhalb von 4 Jahren zahlen zu wollen. Bürgen: Bernardus de Wischelo und Ludolphus de Rechede dictus Puls, Knappen. Schuldner und Bürgen geloben, im Versäumnisfalle Einlager in der Stadt Haltern (opidum Halteren) für einen Monat zu beziehen. Nach Ablauf des Monats ist der Gläubiger berechtigt, seine Forderung, falls sie bis dahin nicht erfüllt ist, in jeder Weise durchzusetzen. Schuldner und Bürgen siegeln. die Decollationis beati Johannis baptiste

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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