Am 28. Jan. 1908 greift Karl Heinrich Wimmer aus Bremen in dem Deutschen Reichspatent 243539 wieder auf das allererste Verfahren des Jahres 1897 zurück, nur mit dem Unterschied, dass er rohe ungemahlene Kaffeebohnen, vor der Extraktion mit organischen Lösungsmitteln wie Chloroform, Benzol usw., in der Wärme mit nassem Dampf zum Quellen bringt