Johann Georg von Sybergh, Gerichtsherr zu Stiepel, Kemnade und Wischeling, kurbrandenburgischer Drost zu Blankenstein, bekundet, dass Abt Ferdinand ihn nach dem Tod des Abts Adolf wiederum mit dem Hülshof zu Marten und dessen Zubehören im Kirchspiel Lütgendortmund und Bochum-2 Mühlen, Kotten die Meers, 2 Kotten auf dem Berge, die Waecke oder Woesthoff, Rindelshaase gen. das Kloster, Drittel eines Kotten auf dem Berbe-zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat durch seinen bevollmächtigten Amtsschreiber Johann Grodthausman im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Otto Heinrich Stael von Holstein zu Heisingen und Johann Dietrich Bernardi, Sekretärs der Abtei, huldigen lassen.