Protokoll aufgenommen bei dem zu Wippingen abgehaltenen Herrengericht ferner Originalrezess dieses Gerichts zwischen Württemberg dem Deutschordenskommentur zu Ulm der Stadt Ulm und Kloster Söflingen betr. die Fronen, Bestellung, Steuersätze, Württemberg praetendierende Zoll- und Akzisfreiheit von dem aus den Gemeindewaldungen zu verkaufenden Holz, Kauf der Gemeindegüter u. a.