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Zimmerhans aus Öschelbronn, einige Zeit gef., weil er bei einem an Hans Brotbeck am 30. März 1524 (Ostermittwoch) zu Öschelbronn begangenen Totschlag anwesend war und sich danach durch Landflucht verdächtig gemacht hatte, jedoch nach Bezahlung der Atzung wieder freigel., gelobt eidlich, sich bei einer Anklage rechtlich zu verantworten und überhaupt mit jedermann nur auf dem Rechtsweg und vor den zuständigen Gerichten zu verhandeln, und schwört U., in die er auch den Abt von Maulbronn einschließt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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