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Lubbert Travelman zu Ebbelinck und Bernhard Kerckerinck zu Angelmodde, der das Gut Böddingheide iure successionis besitzt, vergleichen sich dahin, daß letzterer jährlich 9 Scheffel Gerste aus dem Gut Böddingheide nach altem Gebrauch an den Domdechanten zu Münster entrichten soll, wogegen Travelman am 2. Februar 1639 an Kerckerinck 76 Rtl. entrichtet und dafür von der genannten Leistung befreit wird. Travelman verspricht, das genannte fürstl. Lehngut auf Kerckerinck zu refutieren. So geschehen binnen Münster. Unterschriften: die Vertragschließenden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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