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Peter Lunder aus Upfingen, unter dem Verdacht, den Kartäusern zu Güterstein Obst abgeschüttelt zu haben, zu Urach gef., jedoch auf sein Leugnen hin mit der Auflage freigel., sich im Falle der Schulderweisung auf obrigkeitliche Mahnung wieder im Gefängnis zu stellen und zur Sicherheit eine Bürgschaft von 50 fl zu leisten, schwört U. und stellt seinen Bruder Heinz Lunder aus Upfingen als Bürgen, der bei Bruch dieser Verschreibung der Herrschaft Württemberg auf Mahnung mit der gen. Summe verfallen sein soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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