Raugraf Wilhelm bekundet, daß er und sein + Vater Raugraf Georg an
Johann Grafen zu Sp. das halbe Haus Landstuhl (Nannestein) - Burg und Fels -
mit der halben Stadt (Nannestul), der Hälfte von Burgmannen, Land und Leuten
mit Gerichten, Dörfern, Gülten, Zinsen, Wassern, Wegen, Fischereien, Weiden,
Wäldern, Wildbann, Geleit, Herrschaft und Gebot für 3355 kleine Gulden von
Mainz (Mentzin) verkauft haben; die Summe ist vollständig bezahlt. Nun
verkaufen Wilhelm und seine Frau Kunigunde dem Grafen die andere Hälfte mit
dem genannten Zubehör für 8000 Pfund Heller, die zu Mainz gängig sind; 7000
Pfund sind bezahlt, die übrigen 1000 soll der Graf mit Wissen zweier
Burgmannen an der Burg verbauen. Wilhelms Verwandte (swagern) Friedrich
Dompropst zu Worms (Wormßin) und Friedrich, Gebrüder, Grafen zu Leiningen
(Lyningin) haben dem Verkauf urkundlich zugestimmt. Ein Viertel an Burg und
Stadt und 1/20 der Gülten im Lande gehören den Grafen von Leiningen und
werden nicht verkauft; das Lösungsrecht am gesamten, verkauften Teil
behalten die Grafen von Leiningen. Johann Graf von Sp. kann verpfändete,
versetzte und verlehnte Teile der Herrschaft zurückkaufen und auslösen;
Wilhelm kann diese dann nur mit der übrigen Herrschaft wieder an sich
bringen. Wilhelm und Kunigunde geloben, dafür Währschaft zu leisten und
gegen den Verkauf nicht vorzugehen. Beide Eheleute siegeln.