Prior und Konvent des Klosters in der Rohrhalde versprechen Abt Joachim [Müller] und dem Konvent von Bebenhausen beziehungsweise, wenn dem Orden S. Bernhards der Besitz des Klosters Bebenhausen wider dessen Willen entzogen werden sollte, diesem Orden in das Kloster Salmannsweiler eine jährliche Gült, deren Betrag jedoch nicht angegeben ist, aus dem Hofgut zu Kiebingen (Khuebingen) zu bezahlen.