Konrad Vorster von Tewffenpach bekundet, dass Abt Michael von St. Emmeram ihm auf dem Gut in Tewffenpach, das er derzeit innehat, Erbrecht verliehen hat. Er und seine Erben sollen das Gut persönlich bebauen und davon Vogtei und Abgaben entrichten. S: Hans Mistelbeck von Lintach

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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