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Graf Ulrich von Württemberg und Abt Reinhard [von Höfingen] von Bebenhausen vergleichen sich - vorbehaltlich des Aufsagerechts für beide Parteien - dahin, dass des Klosters Schultheiß zu Plieningen (Blieningen) dem Graf zu dienen nicht schuldig sei und das Kloster den armen Leuten zu Plieningen (Blieningen) und Echterdingen (Ächtertingen) je 1 Pfund Heller zum Vogtmahl und 2 Fuder Stroh zu reichen habe etc.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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