Papst Nicolaus (IV) beauftragt den Propst des Klosters Marienberg
bei Helmesteden, sowohl die Religiosen und Säculargeistlichen, als auch die
Grafen, Barone, Edle, Ritter und andere Laien der Städte Magdeburg und
Halberstadt, welche sich weigern, von dem von ihnen ruhig besessenen und
vollständig benutzten Grundgütern oder Gerechtsamen das, ohne Mittel der
Römischen Kirche angehörenden Klosters Sti Ludgeri bei Helmstedt diesem
Kloster die schuldigen Zinse und Abgaben zu entrichten, zur Erfüllung ihrer
Verbindlichkeit, nach fruchtloser Ermahnung, durch Kirchenstrafen
anzuhalten, diese jedoch nicht ohne dazu erhaltenen besonderen Auftrag auf
die Verhängung der Excommunication oder des Interdicts über die Besitzungen
jener Grafen, Barone u. Edlen zu erstrecken; und sollen von ihm die Zeugen,
welche dazu aufgefordert der Aussage der Wahrheit sich entziehen, mit
derselben Censur belegt werden. - Dat. apud Urbem veterem, II Kal. Aug.
pontificatus nostri anno tertio. (1290.) - (Mit der Bulle.)