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Papst Nicolaus (IV) beauftragt den Propst des Klosters Marienberg bei Helmesteden, sowohl die Religiosen und Säculargeistlichen, als auch die Grafen, Barone, Edle, Ritter und andere Laien der Städte Magdeburg und Halberstadt, welche sich weigern, von dem von ihnen ruhig besessenen und vollständig benutzten Grundgütern oder Gerechtsamen das, ohne Mittel der Römischen Kirche angehörenden Klosters Sti Ludgeri bei Helmstedt diesem Kloster die schuldigen Zinse und Abgaben zu entrichten, zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeit, nach fruchtloser Ermahnung, durch Kirchenstrafen anzuhalten, diese jedoch nicht ohne dazu erhaltenen besonderen Auftrag auf die Verhängung der Excommunication oder des Interdicts über die Besitzungen jener Grafen, Barone u. Edlen zu erstrecken; und sollen von ihm die Zeugen, welche dazu aufgefordert der Aussage der Wahrheit sich entziehen, mit derselben Censur belegt werden. - Dat. apud Urbem veterem, II Kal. Aug. pontificatus nostri anno tertio. (1290.) - (Mit der Bulle.)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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