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Konrad Lylin, B. zu Stuttgart, landflüchtig gewesen, weil er wider eine frühere U., in der ihm Spielen und Zechen verboten worden war, nächtlicherweile Gesellschaften und Zechen gehalten hatte, jedoch auf Fürbitten seiner Freundschaft mit der Auflage begnadigt, sich in das Gefängnis nach Stuttgart zu begeben, gelobt nach Verbüßung der Haftstrafe, die Artikel seiner früheren Verschreibung zu befolgen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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