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Abt Friedrich IV. Hügelein zu Langheim entscheidet Streitigkeiten zwischen Pfarrer Johannes Wochner und den Küstern (Gotteshausmeistern) zu Altenkunstadt einerseits sowie Heinz und Hermann Müllner andererseits wegen Ansprüchen der Pfarrei Altenkunstadt auf Abgaben von zwei Grundstücken zwischen Trebitzmühle und Zeublitz, die zur Mühle der beiden erwähnten Müllner in Trebitzmühle gehören und dem Kloster Langheim lehenbar sind. Entschieden wird, dass zukünftig alle Müller, bzw. Mühlenbesitzer von den beiden Grundstücken Abgaben zu leisten haben. Abgaben werden detailliert beschrieben; Zeugen sind Graf Otto von Orlamünde sowie die Schöffen Dietz Loner und Hans Prager, beide aus Mistelfeld. - Siegler: Langheim, Abt Friedrich IV. Hügelein genannt Goldschmied (Aurifaber)

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Staatsarchiv Bamberg
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