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Auberlin Hermann von Tübingen (Tüwingen) und seine Gattin, Metz Sniderin, übergeben vor dem Gericht daselbst an das Kloster Bebenhausen die Lehenschaft einer Wiese unter dem Hennental, welche der Eigenschaft nach schon früher dem Kloster gehörte, samt dem Wiesenzins von 6 Pfund 5 Schilling Heller, um welchen sie diese Wiese von Konrad Kumpf und Eberlin Schörpflin zu Ammerstetten (Amerstätlin) verliehen hatten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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