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Mandat des Kaiserlichen Kammergerichts auf die von dem Abt Johann [von Lienzingen] von Maulbronn gegen Herzog Ulrich [von Württemberg] wegen vorgenommener Inventierung des Klosters, Vergelübdung der Konventualen etc. erhobene Klage, dass er solches bei Vermeidung der in dem Landfrieden begriffenen Form abstellen solle. Dabei auch Herzog Ulrichs Bericht, aus was billiger Ursach er solches vorgenommen hat, an Kammerrichter und Beisitzer erlassen samt den Antworten. de anno 1534, 2 Kopien von 26.06.1636 und 12.11.1636.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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