Der Ritter Wolf vom Stein zu Klingenstein [Ruine bei Klingenstein Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis] beurkundet als Vorsitzender den Urteilspruch eines Schiedsgerichts im Streit zwischen Ambrosius Neithardt, derzeit Stadtschreiber zu Ulm, auf der einen Seite sowie der Gemeinde Ennabeuren ("A/e/nenbu/e/ren") [Gde. Heroldstatt/Alb-Donau-Kreis], die dem Grafen Ludwig [I.] von Württemberg und Johann Truchsess, Vogt zu Urach [heute Bad Urach/Lkr. Reutlingen], als Dorfherren untersteht, und Dietrich Klätterlin auf der anderen Seite wegen des Gutes Breithülen ("Braithu/e/len") [Gde. Herolstatt/Alb-Donau-Kreis]. Das Schiedsgericht wurde aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Grafen von Württemberg und der Vereinigung der Reichsstädte in Schwaben eingesetzt. Es tagte am 3. Oktober ("des na/e/sten donrstags nach sant Michels des hailigen ercza/e/ngels tage") auf dem Rathaus in Blaubeuren [Alb-Donau-Kreis] und setzte sich aus dem Ulmer Bürger Klaus Ungelter und dem Biberacher Bürger Sigmund von Ertingen [Lkr. Biberach] als Vertreter des Ambrosius Neithardt sowie Dietrich von Ehestetten ("Estetten") [Stadt Hayingen/Lkr. Reutlingen] und Heinrich Truchsess von Neuhausen ("Nuwhusen") [a. d. Erms Stadt Metzingen/Lkr. Reutlingen] als Vertreter der Gemeinde Ennabeuren und des Dietrich Klätterlin. Nach Prüfung der von beiden Parteien vorgelegten Beweismittel und dem Verhör von Kundschaften urteilt das Gericht, dass Ambrosius Neithardt in der Angelegenheit vor dem Gericht zu Recht stehen soll, das für solche Dinge in der Vereinbarung zwischen dem Grafen von Württemberg und der Vereinigung der Reichsstädte festgelegt wurde.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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