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Hans Seiferheld für sich selbst (Partei 1), sodann die Brüder Jörg, Michael, Bastian, Asmus und David Seiferheld ebenfalls für sich selbst wie auch namens ihrer noch unmündigen Geschwister Heinrich, Melchior und Katharina (Partei 2), die bis jetzt an den beiden nachstehend beschriebenen Haller Erbsieden einen Anteil (je ein Viertel eines ganzen Siedens) besessen haben, nehmen um ihres besseren Nutzens willen folgenden Tausch vor: 1. An dem halben Sieden am Burdenmarkt, an dem Hans Seiferheld bisher schon die Hälfte besessen hat, erhält er von Partei 2 deren zwischen den Anteilen des Spitals und des Klosters Gnadental befindliche Hälfte, an der Agatha Büschler das Eigen hat, so dass er, Hans, jetzt Inhaber dieses halben Erbsiedens ist, während die andere Hälfte zu Erbe und Eigen den Erben des Stephan Feyerabend gehört. 2. Dagegen erhält Partei 2 von Hans Seiferheld dessen Erbrecht an dem halben Sieden, an dem das Eigen Hans Frank gehört und das sich hinter demjenigen des Klosters Gnadental "an der Suln" befindet (das zugehörige andere halbe Sieden stand ihr, Partei 2, schon bisher "erbs vnd aigens" zu). Künftig sollen beide Parteien ihre neuerworbenen Anteile nach Erbrecht und des Haals zu Hall Gebrauch, Gewohnheit und Recht innehaben und nutzen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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