Kläger: Sibert und Otto von Rantzau als Kuratoren der Margaretha von der Wisch, geborene von Rantzau, Witwe des Claus von der Wisch, sowie Hans und Detlef von der Wisch in Grünholz bei Eckernförde (Kläger).- Beklagter: Jürgen Schnepel, Meine von Eitzen und Marx Brandt als Vormünder der Kinder und Erben des Paul Schnepel in Hamburg (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1577) citationis ad audiendum sententiam, nunc (1579) executorialium; Einweisung in einen Hof in Billwerder in einem Streit um eine Forderung der Kläger in Höhe von 4000 Mark lübisch gegen Bartholomäus Getkens (Gotkens, Gedekens) als Bürgen für eine Schuldverschreibung des flüchtigen Claus Huge und gegen Paul Schnepel als Käufer eines Hofes des Bartholomäus Getkens in Billwerder; Einrede der Beklagten, dass der Kaufvertrag eine solche Haftung ausschließe (exceptio pacti de non petendo)

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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