Graf Eberhard II. von Württemberg (Wirtemberg) gibt seine Einwilligung zu dem vom Kloster Ottobeuren (Uttenburen, Ottenbeuren) vorgenommenen Verkauf seines Guts zu Kayh (Kay), die Medel genannt, und zu Breitenholz mit Zugehörden an Dietrich Last und verzichtet auf die ihm von dem Kloster aus diesem Gut jährlich gelieferten 2 Habichte.