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Des Herzogs Carl zu Braunschweig u. Lüneburg Confirmationsurkunde zu der, wörtlich eingerückten Übereinkunft de dat. Helmstedt u. Koenigslutter 17 u. 18 Mai 1748, worin das Stift u. Kloster S. Ludgeri mit seinen (namentlich aufgeführten) Meiern zu Runstedt, wegen der von diesen verweigerten Zahlung des in den alten Meierbriefen angegebenen vollen Meierzinses unter Vermittlung der - zum Zweck der Untersuchung der Sache behuf deren unmittelbar dem Herzoge selbst, nach dessen besonderer Verordnung, vorbehaltenen Entscheidung - verordneten Commissarien (nämlich des Hofraths u. ordentlichen Hofgerichtsassessors Pertsch, welchen das Stift, u. des Amtsraths Cramer, welchen die Meier benannt), dahin sich verglichen hat: daß diese Meier in Zukunft nur 7/12 des vollen Meierzinses (nämlich die für jeden Einzelnen genau angegebenen Getreidequantitäten) jährlich zahlen, dafür aber niemals Anspruch auf Nachlass wegen eingetretener ordentlicher oder außerordentlicher Unglücksfälle machen, auch in den nächsten 3 Jahren dasjeninge, was sie seit der Zeit, da sie durch Urtheil zur Lösung ordentlicher Meierbriefe angehalten worden, dennoch zu wenig entrichtet, noch demselben Maaßstabe von 7/12 des vollen Meierzinses (hc. die für Jeden berechnete, genau angegebene Quantität Korn) nachliefern, u. für den Fall der Nichtzahlung sich der sofortigen, durch das Amt Schoeningen auf Anrufen des Stifts auszuführenden Zwangsvollstreckung unterwerfen sollen u. wollen. - Gegeben in Unserer Vestung Wolfenbüttel den 25 Maji 1748. - (Papier. Mit des Herzogs Unterschrift und beigedrucktem Siegel, sowie der Contrasignatur A. A. v. Cramm.)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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