Des Herzogs Carl zu Braunschweig u. Lüneburg Confirmationsurkunde zu
der, wörtlich eingerückten Übereinkunft de dat. Helmstedt u. Koenigslutter
17 u. 18 Mai 1748, worin das Stift u. Kloster S. Ludgeri mit seinen
(namentlich aufgeführten) Meiern zu Runstedt, wegen der von diesen
verweigerten Zahlung des in den alten Meierbriefen angegebenen vollen
Meierzinses unter Vermittlung der - zum Zweck der Untersuchung der Sache
behuf deren unmittelbar dem Herzoge selbst, nach dessen besonderer
Verordnung, vorbehaltenen Entscheidung - verordneten Commissarien (nämlich
des Hofraths u. ordentlichen Hofgerichtsassessors Pertsch, welchen das
Stift, u. des Amtsraths Cramer, welchen die Meier benannt), dahin sich
verglichen hat: daß diese Meier in Zukunft nur 7/12 des vollen Meierzinses
(nämlich die für jeden Einzelnen genau angegebenen Getreidequantitäten)
jährlich zahlen, dafür aber niemals Anspruch auf Nachlass wegen
eingetretener ordentlicher oder außerordentlicher Unglücksfälle machen, auch
in den nächsten 3 Jahren dasjeninge, was sie seit der Zeit, da sie durch
Urtheil zur Lösung ordentlicher Meierbriefe angehalten worden, dennoch zu
wenig entrichtet, noch demselben Maaßstabe von 7/12 des vollen Meierzinses
(hc. die für Jeden berechnete, genau angegebene Quantität Korn) nachliefern,
u. für den Fall der Nichtzahlung sich der sofortigen, durch das Amt
Schoeningen auf Anrufen des Stifts auszuführenden Zwangsvollstreckung
unterwerfen sollen u. wollen. - Gegeben in Unserer Vestung Wolfenbüttel den
25 Maji 1748. - (Papier. Mit des Herzogs Unterschrift und beigedrucktem
Siegel, sowie der Contrasignatur A. A. v. Cramm.)