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Graf Eberhard V. beurkundet den Spruch seines Hofgerichts, der die Streitsache zwischen Hans von Reischach und Friedrichs Peter von Eberdingen vor ihn als Lehenherrn und seinen Lehenmannen weist.
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Graf Eberhard V. beurkundet den Spruch seines Hofgerichts, der die Streitsache zwischen Hans von Reischach und Friedrichs Peter von Eberdingen vor ihn als Lehenherrn und seinen Lehenmannen weist.