Statthalter und Regenten des Fürstentums Württemberg bewilligen dem Kloster Murrhardt die Schenkung und Übertragung des Patronatsrechts samt Gefällen und Nutzungen an der Pfarrkirche St. Katharina in Schwäbisch Hall jenseits Kochers sowie an einigen Altarpfründen in genannter Kirche an die Stadt Hall (Details in U 2223).