Lang Michel bekundet, dass er vormals Knecht des Junkers Ulrich von Flehingen im Dorf Flehingen gewesen und dort mit Behausung und Gütern ansässig war. Nachdem der Junker "umb ettwas verhandelung" Flehingen geräumt hatte, stand Lang Michel in der Ungnade und "unsicherheit" des Kurfürsten Philipp von der Pfalz, von seinen eigenen Gütern war er entfremdet worden. Auf seine Bitten hat der Pfalzgraf ihn aus der Sorge gelassen und bewilligt, wieder seine Güter zu Flehingen in Besitz und seinen Wohnsitz ebenda zu nehmen, sofern er die folgenden Artikel seiner geschworenen Verpflichtung einhält: Lang Michel wird auf Lebtag niemals Diener oder Knecht Ulrichs von Flehingen werden und diesem keinerlei Rat oder Unterstützung gewähren, er wird in keiner Weise gegen den Pfalzgrafen und die Seinen handeln und dazu den Fürsten oder seine Räte unverzüglich von allen Unternehmungen Ulrichs gegen die Pfalz unterrichten. Der Aussteller bittet Junker Konrad von Sickingen um Besiegelung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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