Das nachgenannte Schiedsgremium veranlasst in Streitigkeiten zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz, Otto von Pfalz-Mosbach und den Ihren einer- sowie Graf Ernst zu Gleichen und zu Petschau (Betschaw) andererseits Folgendes: 1. Der Graf lässt alle Gefangenen der Gegenseite ohne Entgelt frei. Ausstehende Schatzungen sind nicht zu bezahlen. [2.] Beide Seiten bestimmen je zwei Beisitzer, die sich der Sache annehmen und gütlich oder rechtlich mit Mehrheit entscheiden sollen. Bei Uneinigkeit soll Wilhelm von Lentersheim, Hauptmann zu Bayreuth, als Obmann hinzugezogen werden. Dies soll bis Mariä Lichtmess [= 2.2.] geschehen. Den Tag zu Eger bestimmt Michael von Wertheim. [3.] Ernst soll niemanden, der gegen die Pfalzgrafen oder die Ihren im Krieg steht, bei sich aufnehmen (enthallten). Gleichermaßen sollen die Pfalzgrafen die Beschädiger von Ernst, nämlich Thomas Strauß, Michel Ottel, Georg Klein und Georg Lang (clein und lanng Jorgen) nicht beherbergen (hawsen). [4.] Sollte Wilhelm von Lentersheim die Obmanschaft nicht annehemn, soll Burggraf Heinrich von Meissen und Graf Michel zu Wertheim einen anderenbestimmen. Als ausstellende Schiedsleute werden genannt: Burggraf Heinrich von Meißen, Graf zu Hartenstein und Herr von Plauen, Buschko von Seeberg zu Plan (Busko her zu Seeberg und zur Plann) und Felix Vitzthum zu Neuschönburg (Vitzdom auf Newenschonberg) als Räte von König Vladislav zu Böhmen; Heinrich Nothafft zu Wernberg, Ritter, Landrichter und Pfleger zu Sulzbach, Christoph von Freudenberg, Landrichter zu Amberg, und Alexander von Wildenstein, Pfleger zu Lauf als Beisitzer Kurfürst Philipps von der Pfalz und Ottos von Pfalz[-Mosbach]. Der Entscheidung stimmten zu: Graf Michael zu Wertheim, Vitztum zu Amberg, und Ludwig Muracher, Pfleger zu Murach, als bevollmächtigte Anwälte Kurfürst Philipps; Sigmund von Rohrbach, Pfleger zu Altdorf, und der Kanzler Ludwig Truchsess zu Grünsberg als bevollmächtigte Anwälte Pfalzgraf Ottos; Hans Hofer zu Bauen (Pawen) und Hans Ellenboger (Ellenpoger), sein Hauptmann, als Vertreter von Graf Ernst.