Das Freistift bei St. Stephan zu Augsburg, das von Wilhelm Christoph von Erolzheim das Gut Unterböbingen erkauft hat, einerseits und der Gmünder Magistrat andererseits werden durch eine kaiserliche Kommission, bestehend aus Abt Romanus des freien Reichsstiftshauses St. Ulrich und Afra und dem Augsburger Magistrat in einer Klage ersterer Partei gegen den Gmünder Magistrat in puncto turbatae jurisdictionis des Guts Unterböbingen miteinander verglichen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...