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Otto von Gerlos lässt gegenüber Otto von Ydvngesperg seine den Hochstift Regensburg lehenbaren Güter in Hargense ((1)) auf, die er mit Vlrich von Merchenstain nach dem Recht des Landes Osterreich ((2)) getauscht hat. S: A. A: Gerlos, Familie: Otto

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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