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Martin Rynsslin, B. zu Kirchheim, dort gef., weil er mit Katharina, weil. des Hof Jörgen Witwe, Ehebruch getrieben und sie geschwängert, auch seine Frau und seine Kinder schlecht behandelt hatte, jedoch auf Fürbitten unter der Bedingung freigelassen, sein ehebrecherisches Verhältnis zu beenden, zur Strafe für seine Verfehlung 10 Gulden zu zahlen, sich künftig wohl zu verhalten und seine Frau nicht mehr zu beleidigen und zu schlagen, verspricht, dies und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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