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Hans Wyß aus Plieningen, wegen unbegründeter, übler Nachrede über Margarete Merk, Witwe des Ulrich Veginger zu Stuttgart, einige Zeit daselbst gef., jedoch auf Fürbitte mit der Auflage freigel., die von ihm statt des Rechts gewählte Geldstrafe von 10 fl als "Abtrag" zu bezahlen, schwört U. und gelobt eidlich, Streitigkeiten mit württembergischen Untertanen nur vor den zuständigen Gerichten auszutragen. Rv.: "Dieser Hans Wyß ist mir, Hans Gaisberg, dazumal Vogt, vor Aufrichtung dieses Briefs ausgetreten und hat doch den Eid nach Inhalt dieses Briefs im Beisein eines Gerichts geschworen"

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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