Revers über die Übertragung eines Erblehensbrief an Peter Hoffnagel (Hefftennagel) zu Dürnau; das Lehen umfasst 4 Jauchert Acker in Dürnau; damit verbundene Verpflichtung zur jährlichen Zahlung von 3 rheinischen Gulden, jährlich fällig am St. Martinstag