Michel Moseder, B. zu Stuttgart, wegen verbotenen Spiels und Verschwendungssucht zum Nachteil und Schaden seiner Familie zu Stuttgart gef., jedoch auf seine, seiner Ehefrau und Freundschaft Bitten der strengen Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., künftig besser hauszuhalten, alle großen und teuren Spiele zu meiden, vielmehr nur noch gemäß der Landesordnung um 1 Pf zu spielen und sich wohl zu verhalten, gelobt dies eidlich und schwört U.