Mainz, 1603.11.06. (Richter Adam Ebersheim). Die Vormünder (Hans Vadt und Konrad Betz) der Kinder Peter Rieden bekunden, daß Johann Carbens Hausfrau Margreth + in ihrem 1583 vor R. Zimmermann aufgerichteten Testament ihren Pflegkindern 60 fl. und Hans Schmitt 20 fl. (die dieser wiederum den Kindern überlassen) vermacht hat. Sie quittieren nun den vornehmen Balthasar Hamman anstatt seiner Frau über den Empfang der 60 fl.; er hat versprochen die 20 fl. nach dem Verkauf des Hauses zum Pfohen zu bezahlen. Z.: Hans Schmitt und Balthasar Hamman.

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