Erasmus von und zu Helmstatt verschreibt seiner Ehefrau Agnes von Venningen, Eberhards Tochter, entsprechend der im Heiratsvertrag [vgl. 69 von Gemmingen-Hornberg-1 Nrn. 351 und 352] eingegangenen Verpflichtung 300 Gulden Morgengabe (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer), jährlich zu verzinsen mit 15 Gulden, versichert auf einer Schuldverschreibung des Pfalzgrafen Philipp Ludwig von Veldenz, Statthalter zu Neunburg, über 1000 Gulden Kapital bzw. 50 Gulden jährlichen Zins (zu Michaelis = 29. September). Was Agnes "in zeit ihres lebens an solcher morgengab unverschafft" lässt, fällt nach ihrem Tod an den Aussteller oder seine Erben zurück.