[Die Stadt Hall] bekundet: Peter Leo aus Ulm und Hermann Feierabend (Vyrabend) aus Schwäbisch Gmünd haben als bestellte Schiedsleute die Zweiung zwischen Schenk Friedrich [III.] zu Limpurg einerseits, Bürgermeister, Rat und Bürgern zu Hall andererseits beendet. Die gegenseitigen Ansprüche aus Übergriffen und Brand sollen gegeneinander aufgehoben sein. Zu den obigen Schiedsleuten soll jede Partei noch je zwei Männer setzen, die zusammen die Forderungen des Schenken auf Bezimmerung und Gülten aus Gütern, Hofstätten und Gärten zu dem Langenfelde entscheiden sollen, die von Bürgern zu Hall besetzt sind. Dabei sollen diejenigen, die die Gültverpflichtung zugeben, sie zahlen, wenn sie die Güter haben wollen. Strittige Fälle werden nach Kundschaft entschieden. Die Entscheidung ist für die Inhaber gültig, wollen sie beim Gut bleiben. Wird die Zinsverpflichtung überhaupt geleugnet, können die Schiedsleute die Sache selbst entscheiden oder an den Schultheißen zu Hall weisen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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