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Die Ratsboten der Vereinigung der Reichsstädte in Schwaben bekunden: In der Klage der Katharina von Stetten, Witwe des Hans von Stetten, Bürger zu Ulm, deren Fürsprech Klaus Ungelter, Bürgermeister zu Ulm, war, gegen Kraft von Rinderbach, Bürger zu Hall, auf Bezahlung der Kaufsumme von Sanzenbach und auf Nutzung und Schaden, da dieser Schloß und Gut gewaltsam besetzt habe und Gut und Gülten genieße, ist der Beklagte nicht erschienen. Auf Antrag des Ratsboten von Hall, Ulrich Sulmeister, der erklärte, die Sache gehöre nicht auf die Städtemahnung, sondern vor das Gericht zu Hall, wird die Klägerin angewiesen, sich ihr Recht in Hall zu holen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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