Ersamus Neustetter, genannt Stürmer, Domherr zu Würzburg und Dechant des Stifts Comburg, sowie das dortige Kapitel belehnen Philipp Büschler, Bürger zu Schwäbisch Hall und vom dortigen Rat benannter Lehenträger, mit Burg und Behausung zu Künzelsau, genannt Bartenau, sowie mit Gütern, Gefällen, Nutzungen und Rechten daselbst, darunter auch die "Recht vnd gerechtigkait", die Jörg von Neuenstein zu Künzelsau innegehabt und von seinem Bruder Albrecht geerbt hat, und bestätigen, dass genannter Büschler "mit vffgehepten fingern" den vorgeschriebenen Leheneid geschworen hat.