Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht auf Bitten einer näher genannten Personengruppe dieser, ihren Gewerken und Erben aufgrund seiner Freiheiten als Kurfürst das Eisenbergwerk - auch für bessere Metalle, die womöglich gefunden werden - an dem Berg bei Kinzig im Odenwald, sodass die Gewerken dort suchen, schürfen oder einschlagen mögen. Sie dürfen dort die näher definierte Fundgrube oder einen Erbstollen anlegen und sind zu deren Instandhaltung verpflichtet. Sie sollen sich der Bergrichter, Schöffen und Dienstknechte gebrauchen und genießen den pfalzgräflichen Schirm. Sie erhalten Weg, Steg, Hüttenstätte und Schmelzstätte, sofern dies der Pfalzgraf nicht selbst bauen möchte. Lassen sie das Bergwerk untätig liegen, fällt es nach Monatsfrist dem Pfalzgrafen heim. Für alles gilt Bergwerksrecht und -gewohnheit. Der Pfalzgraf behält sich den Zehnten aller Metalle, den Vorkauf und das, was ihm als Fürsten von jedem Metall zustehen mag, vor. Ebenso gilt ein pfalzgräflicher Änderungsvorbehalt. Als Gewerken werden genannt: Hans Koch von "Fylauff"; Konrad, Johann und Philipp Kaltofen von Aschaffenburg; Hermann und Hans Flaschenträger von Laufach (Fleschendreger von Lauffach); Stenger und Heinrich Spengler von Michelstadt.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...