Hans Möstlin, gen. Fackenday, und Lindenhans, beide von Plüderhausen, wegen Beteiligung am Bauernaufstand und an der Besetzung und Beraubung des Klosters Adelberg gef., jedoch aus Gnade freigelassen, geloben unter Eid, eine Strafsumme und ihre Atzung im Gefängnis zu bezahlen, die aus dem Gotteshaus Adelberg geraubten Gegenstände zurückzugeben, bzw. zu ersetzen, sich künftig als gehorsame Untertanen zu erweisen und schwören U. Hans Möstlin sollte 50 fl und Lindenhans 20 fl Strafebezahlen, wovon die 1. Rate in Höhe eines Drittels aufgebracht werden sollte. Bürgen: Georg Lip, Schultheiß, Leonhard Kostmayer, Bartlin Fackenday, Bestlin Beck, Georg Daniel, Sebastian Beder und Hans Fackenday d.J., alle zu Plüderhausen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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