Jacob Schremm ("Schrem") von Elchingen ("Elchinngenn") [Oberamt Neresheim], gefangengesetzt zu Brackenheim wegen Verdachts des Totschlags, wird auf Bezahlung seiner Atzung freigelassen, schwört Urfehde und verspricht, vor Austrag dieser Sache Leib und Gut nicht verändern zu wollen und die Stadt "Bracke" [Brackenheim] nicht zu verlassen