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Burkhard von Ehingen ob Entringen, welcher seiner Tochter Sophie (Soffye), Gattin des Hans von Gültlingen (Henslin von Giltlingen) als Zugeld 400 Pfund Heller und dafür als Pfand 40 Malter Roggen von seinem Teil des Zehnten zu Öschelbronn (Eschelbrunnen) gegeben hatte, kommt nach dem Tod dieser, seiner Tochter und deren Söhnlein Bürkli mit seinem Tochtermann und dessen Vater, Gumpold von Gültlingen (Giltlingen) wegen des Zugelds und Erbes dahin überein, dass er jenen nicht mehr als 200 Pfund zu geben und 20 Malter Roggen zu Pfand einzusetzen hat, und verspricht für sich, seine Gattin, Anna von Vellberg, seinen Schwager, Johann von Vellberg, und alle seine Erben, diesen Vergleich zu halten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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